Als Fachanwalt für Verkehrsrecht unterstütze ich Verkehrsteilnehmer bei allen Arten von rechtlichen Problemen.

Als Geschädigter bei einem Verkehrsunfall helfe ich bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber der gegnerischen KfZ-Haftpflichtversicherung. Wer unverschuldet Opfer eines Verkehrsunfalles wird, möchte seinen Schaden ersetzt bekommen. Ich helfe Ihnen die Schäden rechtssicher feststellen zu lassen und setze diese dann gegenüber der Versicherung durch. Das Regulierungsverhalten vieler Versicherer ist häufig problematisch und nur sehr zögerlich. Meine Mandanten sagen immer wieder, dass sie froh sind anwaltliche Unterstützung in Anspruch genommen zu haben. Immer wieder versuchen Versicherer kleinere Beträge zu kürzen. In mehr als 1.500 regulierten Unfallschäden habe ich die Tricks der Versicherer kennengelernt und kann mit solider Rechtskenntnis dagegen halten. In den allermeisten Fällen ist meine Beauftragung für Sie als Unfallgeschädigter kostenlos. Nutzen Sie die kostenfreie Ersteinschätzung.

Auch als Unfallverursacher braucht man häufig rechtlichen Beistand. Der Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort steht schnell im Raum. Ist der Unfallgegner verletzt oder gar verstorben ist man regelmäßig mit einem Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung konfrontiert. Ich stehe Ihnen in dieser Situation bei und sichere Ihre Rechte.

Überhöhte Geschwindigkeit, Rotlichtverstöße oder Fahrten unter Betäubungsmittel- oder Alkoholeinfluss kommen häufig vor. Rechtlich gesehen ist hier eine optimale Beratung zwingend notwendig. Ich verteidige Sie in Ordnungswidrigkeiten und sichere Ihre Rechte.

Mit der Pauschale für Akteneinsicht sind Sie finanziell auf der sicheren Seite. Erst nach erfolgter Akteneinsicht kann ich mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie entwerfen und auch die weiteren Kosten meiner Beauftragung klären.